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WIDERRUFSRECHT
 

a)
Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind, können vom Kunden unter Umständen widerrufen werden.

b)
Der Antrag zum Vertragsabschluss oder die Annahmeerklärung sind vom Kunden unter folgenden Voraussetzungen widerrufbar:
- Der Anbieter muss berufs- bzw. gewerbsmässig gehandelt haben.
- Die Leistung des Kunden muss Fr. 100 übersteigen.
- Das Angebot muss an bestimmten Orten oder unter besonderen Umständen gemacht worden sein, nämlich

* entweder am Arbeitsplatz des Kunden, in Wohnräumen oder in deren unmittelbaren Umgebung
* oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Strassen und Plätzen
* oder an einer mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbundenen Werbeveranstaltung.

- Der Kunde darf die Vertragsverhandlungen nicht ausdrücklich gewünscht bzw. seine Erklärung nicht an einem Markt- oder Messestand abgegeben haben.

c)
Der Anbieter muss den Kunden über sein Widerrufsrecht sowie über dessen Form und Frist schriftlich unterrichten und ihm seine Adresse bekannt geben. Diese Angaben müssen datiert sein und die Identifizierung des Vertrags ermöglichen. Sie sind dem Kunden so zu übergeben, dass er sie kennt, wenn er den Vertrag beantragt oder annimmt. Der Beweis des Zeitpunkts, in dem der Kunde von diesen Angaben Kenntnis erhalten hat, obliegt dem Anbieter.

d)
Der Kunde muss den Widerruf schriftlich erklären. Die Widerrufsfrist beträgt sieben Tage, d.h. die Erklärung muss spätestens am siebenten Tag der Post übergeben werden. Sie beginnt, sobald der Kunde den Vertrag beantragt oder angenommen hat und er von den erforderlichen Angaben Kenntnis erhalten hat. Da der Kunde für die Form und Frist des Widerrufs beweispflichtig ist, sollte er dem Anbieter seine Erklärung unbedingt eingeschrieben zustellen.

e)
Nach einem Widerruf müssen die Parteien bereits empfangene Leistungen zurückerstatten. Hat der Kunde die Sache bereits gebraucht, so schuldet er einen angemessenen Mietzins. Bei schon erbrachten Dienstleistungen hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Weitere Entschädigungen dürfen nicht verlangt werden.




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